Die Privatdetektei Hans wurde im Laufe der Jahre schon mit zahlreichen Fällen rund um den Spesenbetrug beauftragt. Hierbei fällt immer wieder auf, dass sich viele Mitarbeiter tatsächlich keiner Schuld bewusst sind, wenn sie zum Beispiel…:

  • Kilometerabrechnungen
  • Reiseberichte
  • Bewirtungsbelege

fälschen und entsprechend beim Arbeitgeber einreichen. Fest steht jedoch, dass es sich hierbei tatsächlich – wie der Name schon sagt – um eine Straftat handelt. Denn: durch die entsprechenden Belege und deren Deklarierung als „Betriebskosten“ bzw. „Reisekosten“ wird dem Unternehmen nachhaltig finanziell geschadet… unabhängig davon, ob es sich um einen großen Konzern oder um einen kleineren Betrieb handelt. Je nach vorliegendem Fall hat der Arbeitgeber entsprechend auch die Möglichkeit, die Folgen eines Spesenbetrugs gerichtlich geltend zu machen. Doch: genau das kann in der Regel nur dann gelingen, wenn der Tatbestand im Vorfeld ausreichend dokumentiert wurde. Die Mitarbeiter der Privatdetektei Hans fokussieren sich hierbei auf eine ausgiebige (und damit aussagekräftige) Überwachung, so dass die entsprechenden Berichte und Dokumentationen auch vor Gericht keine Wünsche mehr offen lassen. Unternehmen, die den Verdacht hegen, von einem (oder mehreren) Mitarbeitern hintergangen zu werden, sollten ihre Chancen nutzen und entsprechend recherchieren lassen. Somit kann vielleicht sogar eine ursprüngliche Vermutung bzw. ein Verdacht des Vertrauensmissbrauchs wieder ausgeräumt werden?

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