VIDEOÜBERWACHUNG, BERATUNG UND INSTALLATION, VIDEOANLAGEN
Sowohl von Privatleuten als auch von Unternehmen kann die Videoüberwachung genutzt werden, um Familienmitglieder und Sachwerte zu schützen. Als erfahrene Detektei für Video Installation und Überwachung stehen wir Ihnen dabei sowohl beratend als auch ausführend zur Seite. Im Bedarfsfall können Sie gerne eine Anfrage über die deutschlandweit Telefonnummer 02334 / 8143711 oder persönlich im Büro der Detektei Hans stellen. Wir freuen uns, Ihnen anschließend ein umfassendes und unverbindliches Angebot unterbreiten zu dürfen!
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Bedingt durch laufende Gerichtsverfahren ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz regelmäßig in aller Munde. Die Grundrechte von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und sonstigen Personen, die aufgezeichnet werden könnten (bspw. Lieferanten oder Kunden) müssen dabei nämlich immer gewahrt werden. Insbesondere in Fällen der Überwachung von Mitarbeitern müssen gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
So darf diese beispielsweise nur als letztes Mittel eingesetzt werden, um ein Verbrechen zu vereiteln. Falls andere Mittel zu ebendiesem Ergebnis führen würden, müssen diese zunächst ausgeschöpft werden. Von der Videoüberwachung gänzlich ausgenommen sind Räume, die von den Beschäftigten hauptsächlich für private Bedürfnisse genutzt werden. Der Schutz der Intimsphäre überwiegt dabei immer, wodurch Arbeitgeber zu keiner Zeit Schlafräume, sanitäre Anlagen, Umkleide- oder Sozialräume per Video überwachen dürfen.
Trotz dieser Beschränkungen hat auch das Unternehmen natürlich das Recht, sowohl das Eigentum als auch Gebäude und Räumlichkeiten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Hierzu steht ihm eine große Auswahl an Sicherheitseinrichtungen zur Verfügung. Hierzu zählen beispielsweise:
- Kabelgebundene Kameras
- Mobile Überwachungskameras
- IP-Netzwerkkameras
- Funk-Überwachungskameras
Der Betreiber der Videoüberwachungsanlage hat dabei die Pflicht, auf diese gut erkennbar hinzuweisen. Dadurch erzielen die aufgestellten Kameras zusätzliche eine abschreckende Wirkung Eine dauerhafte verdeckte Überwachung ist demnach nicht zulässig.
Andererseits wäre es natürlich nicht zweckdienlich, den Täter bei einem akuten Diebstahlverdacht durch Hinweisschilder auf das Vorhandensein einer Überwachungsanlage aufmerksam zu machen. Daher ist diese Form der Überwachung nur in nicht öffentlich zugänglichen Räumen erlaubt, wenn diese anlassbezogen ist und über einen kurzen Zeitraum erfolgt.
Videoüberwachung im privaten Umfeld
Mit der gleichen Sorgfalt, die wir unseren Kunden aus der Wirtschaft zukommen lassen, werden selbstverständlich auch Privatpersonen betreut. Für jeden Einsatzbereich können wir die perfekte Lösung bieten und installieren Überwachungskameras für Innen und Außen sowie die benötigten Aufzeichnungsgeräte aus einer Hand.
Dank dem raschen Fortschreiten der Technik können wir Ihnen dabei stets die modernste Technik zur Verfügung stellen. So wirken unsere Überwachungskameras nicht nur abschreckend, sondern können Ihnen im Ernstfall zu jeder Zeit ein gestochen scharfes Bild auf ihr Smartphone oder Tablet liefern.
Dadurch sind Sie immer im Bilde wer aktuell ein- und ausgeht oder versucht, sich unbefugt Zutritt zu verschaffen – rund um die Uhr und von überall auf der Welt aus. Ist die Überwachungsanlage zusätzlich an ein Aufzeichnungsgerät angeschlossen, können die Videoaufnahmen beispielsweise nach einem Einbruchsdelikt helfen, den Tathergang zu rekonstruieren und Personen zu identifizieren.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu Video Installation und Überwachung. Kontaktieren Sie uns dazu einfach über unsere kostenlose Beratung 02334 / 8143711 oder kommen Sie persönlich in unserem Büro vorbei.