Schwarzarbeit & Nebentätigkeit während der Krankheit
Hier der Fall einer kleinen Tischlerei aus Siegen
Hubert K. ist der Firmeninhaber einer kleinen Tischlerei in Siegen, in der er drei Mitarbeiter beschäftigt. Er hat ein paar größere Aufträge bekommen. Dafür benötigt Hubert K. jeden Mitarbeiter seines Unternehmens um die Aufträge erledigen zu können. Zusätzlich müssen er und seine Angestellten Überstunden einlegen, damit die Aufträge fristgerecht fertiggestellt werden können.
Einer seiner Mitarbeiter meldet sich daraufhin wieder krank . Da es nicht das erste Mal war, dass der Arbeitnehmer plötzlich krank wurde wenn die Bereitschaft für Mehrarbeit verlangt wurde, schöpfte der Unternehmer Verdacht. Außerdem kam ihm von den anderen Mitarbeitern das Gerücht zu Ohren, dass er privat für Stammkunden während seiner Krankmeldung Tischlerarbeiten erledigte.
Mit diesem Verdacht der “Nebentätigkeit während der Krankheit” wandte der Unternehmer sich an die Privatdetektei Hans .
Unsere Detektive aus Siegen begannen mit der Observation des Mitarbeiters. Bereits einen Tag später waren die Detektive der Detektei Hans vor der Wohnadresse des Mitarbeiters und konnten beobachten wie der vermutliche Blaumacher verschiedenes an Werkzeug, unter anderem Tischlermaterialien in seinem Van verstaute. Der Mitarbeiter fuhr nach Betzdorf wo er an einem Einfamilienhaus sein Werkzeug entlud. In den nächsten drei Tagen konnten die Detektive den Arbeiter dabei beobachten wie er an besagtem Ort, an einer Toreinfahrt arbeitete.
Schwarzarbeit, Nebentätigkeit während der Krankheit
Durch die lückenlose Dokumentation des Tatverdachtes der Schwarzarbeit der Detektive Hans und das Video und Fotomaterial führte schließlich dazu, dass der Unternehmer seinen Mitarbeiter fristlos kündigen konnte. Auf den Fotos erkannte der Unternehmer , dass der Hausbesitzer ein Stammkunde seiner Firma war und somit konnte auch noch zweifelsfrei festgestellt werden, dass der Angestellte privat bei einem Firmenkunden gearbeitet hat. Alle Versuche seitens des Angestellten die fristlose Kündigung über den Gerichtsweg aufzuheben scheiterten aufgrund der eindeutigen gerichtsverwertbaren Beweise.
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