Detektei in Schwelm

(Schwelm: Einsatzort der Detektei Hans. Keine Betriebsstätte)

Detektiv Schwelm | Detektei Schwelm | Privatdetektiv Schwelm

Die Detektei Hans profitiert im Raum Nordrhein-Westfalens von der guten Vernetzung, durch den Firmensitz in Hagen. Unter anderem ermittelt die Detektei auch in und um Schwelm. Zu den Einsatzbereichen zählen sowohl private als auch wirtschaftliche Verdachtsfälle. Konkret ergeben sich daraus folgende Ermittlungsgebiete für den wirtschaftlichen Bereich:

Detektei Schwelm

  • Lohnfortzahlungsbetrug
  • Diebstahl
  • Sabotage
  • Betriebsspionage
  • Bewerberprüfung
  • Nebenbeschäftigung
  • Geheimnisverrat

Ermittlungen im privaten Bereich werden in Gang gesetzt, wenn Verdacht auf Mobbing oder Stalking besteht, bei Kindesentzug, Diebstahl, Untreue, in Sachen Unterhaltsstreitigkeiten in Folge von Trennung bzw. Scheidung, in Sorgerechtsstreitigkeiten, im Falle vermisster Personen und bei Sachbeschädigung im Nachbarschaftsstreit. Wenn Sie das Bedürfnis haben zu einer alten Schulfreundin bzw. einem alten Schulfreund Kontakt aufzunehmen, haben aber weder eine aktuelle Telefonnummer, noch eine postfähige Adresse von der Person, können Sie sich in Sachen Adressermittlung ebenfalls an die Detektei Hans wenden.

Wie ermittelt die Detektei Schwelm?

Liegt ein Verdacht im privaten Bereich oder im Firmenumfeld vor können Sie jederzeit einen ersten Kontakt mit der Detektei aufnehmen. Unter der Telefonnummer 02334 / 8143711 können Sie Gebrauch von der kostenlosen persönlichen Erstberatung durch unsere Detektive machen. Die Detektei ermittelt immer im Einklang mit geltendem Recht, weshalb Ergebnisse aus Recherchen und Observationen vor Gericht geltend gemach werden können. Die Arbeit der Detektei profitiert von ihrer hervorragenden Vernetzung im Bundesland Nordrhein-Westfalen. So können Ermittlungen auch ohne aufwendige Vorbereitungen in Schwelm in Gang gesetzt werden.

Warum Sie sich für die Detektei Hans entscheiden sollten

Zu den genannten umfassenden Ermittlungsgebieten profitieren Sie von der Zusicherung, dass keine pauschale Spesenabrechnung während der Ermittlungen auf die Kosten aufgerechnet wird. Es sind keine versteckten Kosten hinter dem transparenten, weltweit festen Stundensatz verborgen. Zudem fallen keine weiteren Kosten für Bildmaterial oder Telefonermittlungen an.

Wo wird ermittelt?

Innerhalb Schwelms wird in jedem beliebigen Stadtteil ermittelt.

Zu unseren weiteren Einsatzorten gehören folgende Städte, unter anderem auch weitere in Nordrhein-Westfalen:

Aachen, Arnsberg, Berlin, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Ennepetal, Essen, Frankfurt, Gevelsberg, Gummersbach, Hamburg, Hamm, Hannover, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart, Wiesbaden, Witten.

 

 

Für Privatpersonen und Unternehmen: umfassende Ermittlungen durch die Detektei Schwelm


 Gerade im Bereich Bildung und Forschung sind Patentrechtsverletzungen, Werksspionage und Datendiebstahl ständige Gefahren für Unternehmen und Institute. Unsere qualifizierten Wirtschaftsdetektive der Detektei Hans sind in Schwelm für ansässige Unternehmen ebenso tätig wie für Firmen aus dem In- und Ausland.

 

Gleiches gilt für die Privatdetektive unserer Detektei Schwelm: Mit ihrem Know-how, ihren langjährigen Erfahrungen, ihren hervorragenden Kontakten zu Detekteien und Behörden im In- und Ausland und einer modernen technischen Ausstattung sind wir hochprofessionelle Helfer bei persönlichen Problemen. Unabhängig vom Auftraggeber und der Fallkonstellation recherchieren und observieren unsere Detektive  fallspezifisch, seriös, diskret und gerichtsfest in Fällen von Adress- und Halterermittlungen, Unterhalts- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Wohnungseinbruch, bei Vermögens- und Fälschungsdelikten, Sachbeschädigung, Stalking und vielem mehr: 0800 3001 0901.

 

Was kostet der Einsatz eines Detektiv in Schwelm ?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung für die Honorare von Privatermittlern. Zum Ermittlerhonorar kommen gegebenenfalls Kosten für anfallende Spesen hinzu. Nicht immer müssen die Detektivkosten komplett vom Mandanten getragen werden: Wenn der Einsatz eines Ermittlers nach den Umständen eines Einzelfalles oder zur Führung eines Rechtsstreits notwendig geworden ist, sind diese Kosten nach § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) erstattungsfähig und müssen dann von der gegnerischen Partei übernommen werden.

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