Detektei Hans Ihre Privat- & Wirtschaftsdetektei für Bochum
( Einsatzort der Detektive Hans.Keine Betriebsstätte )
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen unter finanziellen Verlusten leiden, wie z.b. durch illegales Verhalten Ihrer Mitarbeiter dann können wir von der Detektei Hans Abhilfe verschaffen. Mit unseren geschulten Ermittlern der Detektei Bochum haben wir die Möglichkeit durch Ermittlungen oder Observationen vorgetäuschte Krankenstände, Spesenmanipulation, Betrug, Diebstahl und Schwarzarbeit in Bochum aufzuklären. Durch gezielte Mitarbeiterüberwachung und Kontrolle verschaffen wir Ihnen die notwendigen gerichtsverwertbaren Beweise, um jeder illegalen Machenschaft innerhalb Ihres Unternehmens ein Ende zu setzen. Auch eine Einschleusung in Ihren Betrieb in Bochum kann sehr effizient sein um Betrüger zu entlarven oder Diebstähle in Ihrem Unternehmen aufzuklären.
Wir, die Detektive der Detektei Hans, mit langjähriger Berufserfahrung, bieten unseren Klienten mit der Detektei Bochum* und auch weiterer Umgebung, seriöse und diskrete Observationen, Ermittlungen und Recherchen im wirtschaftlichen und privaten Bereich.
Telefonnummer Detektei Bochum
02334 / 8143711.
Die Detektive der Detektei Hans sind seit Jahren für Sie in Bochum* im Einsatz. Die Leistungen der Detektei Bochum wie z.b. Lohnfortzahlungsmissbrauch, Spesenbetrug und Lauschabwehr für Unternehmen sowie Versicherungen und Anwälte.
Stalking/Mobbing, Ehebetrug, Unterschlagung, Sorgerecht sind nur einige wenige Tätigkeitsfelder unserer Detektive Bochum* für Privatkunden.
Der Einsatzort Detektei Bochum in NRW liegt geographisch nahe am Firmensitz der Detektei Hans in Hagen bei Dortmund. Wir garantieren eine schnelle Einsatzbereitschaft im gesamten Raum NRW sowie darüber hinaus.
Nach einer persönlichen Kontaktaufnahme erfolgt eine professionelle, individuelle kostenlose Erstberatung in unserem Büro der Detektei Hans oder direkt bei Ihnen an der Wohnanschrift bzw. in Ihrem Geschäftssitz Ihrer Firma.
Individuell wird dann für Sie ein eigenes Auftragskonzept erarbeitet. Nach der Beauftragung unseres Detektivbüros werden wir schnellstmöglich für Sie den Fall bearbeiten und zum gewünschten Ergebnis bringen. Unsere Wirtschaftsdetektive und Privatdetektive ermitteln für Sie diskret, professionell und äußerst zuverlässig im Hintergrund.
Faire Honorargestaltung der Detektei Bochum | Detektiv Kosten Bochum
Die Detektiv Preise für die Ermittlungen, Beobachtungen und Recherchen der Detektei Hans für Bochum finden Sie transparent hier auf unserer Website. Der Stundensatz von 59 € pro eingesetztem Detektiv. Im Honorarvertrag besteht für unsere Kunden in Bochum die Möglichkeit eine sogenannte Kostenbremse festzuhalten, so dass keine bösen Überraschungen zum Schluss auftauchen.Was erwartet Sie bei der Beauftragung der Detektei Hans?
Neben der Tatsache, dass die Detektei Hans immer im Einklang mit geltendem Recht ermittelt und Ergebnisse so vor Gericht geltend gemacht werden können, sichern wir Ihnen folgende Leistungen und Versprechen zu:
– Keine pauschale Spesenabrechnung
IHK-zertifizierte Detektive
– Keine Sonderzuschläge
– Tag und Nacht in Bereitschaft
– Weltweiter fester Stundensatz
– Keine Kosten für Bildmaterial oder Telefon
Liegt ein Verdacht des Betruges oder Diebstahls sowie anderer Unrechtstaten vor, der sich auf einen konkreten Fall aus Ihrem Umfeld bezieht, scheuen Sie nicht davor einen ersten Kontakt mit der Detektei aufzunehmen.
Unsere Detektei wird noch vor der Annahme des Auftrags prüfen, ob alle juristischen Vorschriften eingehalten sind. Die Ermittler werden alles dafür tun, der erforderlichen Diskretion Genüge zu tun und sämtliche Sicherheitslücken zu schließen. Dabei werden unsere Detektive den berechtigten Interessen des vermeintlichen Opfers ebenso entsprechen wie dem Recht des Beobachteten, unbehelligt zu bleiben.
Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen die Detektive der Detektei Hans gerne Montag bis Sonntag telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Vorprozessuale Detektivkosten
sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbare Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eine Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreits – im Hinblick auf eine zweckentsprechende gerichtlich Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung – notwendig im Sinne von Paragraph 91,IZPO war.OLG Koblenz, 24.10.90, 14 NW 671/90
Detektivkosten sind erstattungsfähig
wenn die durch den beauftragten Detektiv getroffene Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage des Ermittlungsberichts und spezifischer Abrechnung glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbar prozessbezogenen Feststellungen des Detektivs müssen auch die prozessual Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben. OLG München, 18.06.93, 11 W 1592/93
Telefon 02334/ 8143711