SPESENBETRUG NACHWEISEN

Zu einem guten Arbeitsverhältnis gehört eine vertrauensvolle Basis. Die Aufgaben von Außendienstmitarbeitern, Fahrern oder externen Mitarbeitern bringen es mit sich, dass sie unabhängig agieren und ihr Arbeitsbereich nicht unter ständige Kontrollen fällt. Dies wird leider von einigen aber auch für Abrechnungsbetrug genutzt. Ein Fehlverhalten, das nicht nur strafbar ist, sondern auch das Betriebsklima vergiftet, denn die schwarzen Schafe werfen ein schlechtes Licht auch auf die ehrlichen Kollegen.

Was gilt als Spesenbetrug?

Die Privatdetektei Hans wurde im Laufe der Jahre schon mit zahlreichen Fällen rund um den Spesenbetrug beauftragt. Hierbei fällt immer wieder auf, dass sich viele Mitarbeiter tatsächlich keiner Schuld bewusst sind, wenn sie zum Beispiel…:

  • Kilometerabrechnungen
  • Reiseberichte
  • Bewirtungsbelege

fälschen und entsprechend beim Arbeitgeber einreichen. Fest steht jedoch, dass es sich hierbei tatsächlich – wie der Name schon sagt – um eine Straftat handelt. Denn: durch die entsprechenden Belege und deren Deklarierung als „Betriebskosten“ bzw. „Reisekosten“ wird dem Unternehmen nachhaltig finanziell geschadet… unabhängig davon, ob es sich um einen großen Konzern oder um einen kleineren Betrieb handelt. Je nach vorliegendem Fall hat der Arbeitgeber entsprechend auch die Möglichkeit, die Folgen eines Spesenbetrugs gerichtlich geltend zu machen. Doch: genau das kann in der Regel nur dann gelingen, wenn der Tatbestand im Vorfeld ausreichend dokumentiert wurde. Die Mitarbeiter der Privatdetektei Hans fokussieren sich hierbei auf eine ausgiebige (und damit aussagekräftige) Überwachung, so dass die entsprechenden Berichte und Dokumentationen auch vor Gericht keine Wünsche mehr offen lassen. Unternehmen, die den Verdacht hegen, von einem (oder mehreren) Mitarbeitern hintergangen zu werden, sollten ihre Chancen nutzen und entsprechend recherchieren lassen. Somit kann vielleicht sogar eine ursprüngliche Vermutung bzw. ein Verdacht des Vertrauensmissbrauchs wieder ausgeräumt werden?

Abrechnungsbetrug

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Abrechnungsbetrug vermuten, sollten Sie dem mit Hilfe einer Detektei nachgehen. Abrechnungsbetrug liegt beispielsweise vor, wenn Mitarbeiter private Kosten auf die Fima abwälzen, wie das Abrechnen von Reparaturkosten für private PKWs, Fahrten mit dem Dienstwagen in der Freizeit oder das Deklarieren von privaten Restaurantrechnungen als Geschäftsessen. Auch das Abrechnen von Arbeitsstunden und Kilometergeld für Termine, die gar nicht wahrgenommen wurden, sind typische und schwerwiegende Fälle. Wenn Leistungen in Rechnung gestellt wurden, die nicht erbracht sind, handelt es sich um Betrug, und damit um eine Straftat. Die Folgen für das Unternehmen sind gravierend, denn es wird nicht nur finanziell geschädigt, sondern langfristig kann auch sein Ruf leiden.

Verlassen Sie sich bei einem Verdacht auf Abrechnungsbetrug auf die Expertise der Detektei Hans. Denn: Kollegen dieser Berufsgruppe schwärzen sich selten gegenseitig an. Unsere Detektive ermitteln unauffällig gegen verdächtige Mitarbeiter, observieren sie über einen festgelegten Zeitraum und legen ein Protokoll an über Aktivitäten, Arbeitsbeginn und –ende oder zurückgelegte Fahrtstrecken. Überprüft wird, ob falsche Rechnungen eingereicht wurden oder abgerechnete Spesen auf privaten Aktivitäten basieren. Dafür können auf Wunsch auch Aussagen von Kunden gesammelt werden. So entsteht eine zweite Spesenabrechnung, die der Auftraggeber mit der vom Mitarbeiter eingereichten abgleichen und auf Unstimmigkeiten überprüfen kann.

Abrechnungsbetrug Spesenbetrug

Spesenbetrug beim Fahrtenbuch ?

Spesenbetrug oder Abrechnungsbetrug

Ist dies der Fall ist, handelt es sich um einen Spesenbetrug. Ein Arbeitsrechtsverstoß, der vom Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, in schweren Fällen sogar mit einer fristlosen Kündigung, geahndet werden kann. Wann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, haben Gerichte noch nicht grundsätzlich entschieden. Hohe Gerichtskosten können vermieden werden, indem Abmahnungen oder ordentliche Kündigungen ausgesprochen werden. Für einen Straftatbestand bei Abrechnungsbetrug setzt § 263 StGB Vorsatz voraus, der unterstellt wird, wenn falsche Abrechnungen wiederholt eingereicht werden und es sich nicht um eine „Nachlässigkeit“ handelt.



Abrechnungs- und Spesenbetrug am Fallbeispiel der Privatdetektei Hans

Für viele Angestellte gehört es in der heutigen Zeit zum Standard, Reisekostenabrechnungen abzugeben bzw. insoweit vorzubereiten, dass sie von der Personalabteilung weiterverarbeitet werden können. Das Prinzip, welches sich hierhinter verbirgt, ist einfach: Kosten, die im Zusammenhang mit besagter Geschäftsreise entstehen, werden vom Unternehmen -je nach Vertragsgrundlage- übernommen.

Dass viele Mitarbeiter hier jedoch durchaus kreativ sind, wenn es darum geht, die entsprechenden Belege geltend zu machen, musste unter anderem auch das Unternehmen Schildkowski aus Dortmund erfahren.

So reichte ein Außendienstmitarbeiter, Herr Dost, in letzter Zeit immer vergleichsweise hohe Spesenkosten ein. Hierbei handelte es sich üblicherweise um Restaurantbesuche mit Kunden, die sich jedoch im Laufe der Wochen häuften. Die entsprechenden Bewirtungsbelege wurden -parallel zur Reisekostenabrechnung– eingereicht.

Als sich der Leiter des Unternehmens Schildkowski bei einem seiner Geschäftspartner, der auf einem der Bewirtungsbelege aufgeführt war, erkundigte, ob das Essen im Restaurant in Dortmund geschmeckt habe, sah dieser ihn verblüfft an. Obwohl sein Name in der Bewirtungsliste auftauchte, hatte er sich nie mit Herrn Dost getroffen.

Herr Schildkowski entschloss sich dazu, ein Objektivteam der Detektei Hans zu engagieren. Die darauffolgende Observation ergab, dass Herr Dost tatsächlich die Restaurants, die er in seinen Spesenabrechnungen angab, besuchte. Allerdings waren seine Gäste keine Kollegen, Kunden oder Geschäftspartner, sondern die eigene Familie. Gleichzeitig wurden die Rechnungen mit jeder Spesenabrechnung inklusive angeblich eingeladener, geschäftlicher Partner eingereicht.

Das Detektivteam der Detektei Hans in Dortmund observierte Herrn Dost über einen Zeitraum von circa fünf Wochen und hielt die entsprechenden Vorkommnisse insoweit fest, als dass diese selbstverständlich auch vor Gericht verwertet werden konnten.

Im Rahmen einer Personalbesprechung bekam Herr Dost zum letzten Mal die Möglichkeit, sich zu den dauerhaft hohen Restaurantkosten zu äußern. Als er immer noch strikt darauf pochte, mit Geschäftspartnern Meetings abgehalten zu haben, konfrontierte ihn Herr Schildkowski mit der Dokumentation des Ermittlerteams aus Dortmund.

Weiterhin wurde veranlasst, dass auch weitere Spesenabrechnungen aus der Vergangenheit -mit Hilfe der Aussagen der angegebenen Kunden und Geschäftspartner- überprüft wurden. Aufgrund des Vertrauensbruchs wurde Herr Dost gekündigt. Im Rahmen der folgenden Ermittlungen wird geprüft, ob er dem Unternehmen gegenüber Schadensersatz zu leisten hat.


Die Wirtschaftsdetektei Hans ist unter anderem spezialisiert auf:

  • Montage von Videokameras bei dem Verdacht von Diebstahl
  • Beweissicherung bei Schwarzarbeit
  • Beweissicherung bei Lohnfortzahlungsmissbrauch
  • Ermittlungen bei Spionage oder Weitergabe Firmeninterner Unterlagen
  • Ermittlungen bei Versicherungsbetrug oder Missbrauch

Zögern Sie nicht, unsere professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Lassen sich bei einem ersten Gespräch unverbindlich und kostenlos beraten: 02334 / 8143711.

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