Scheidungen sind Ereignisse, die in unserer Gesellschaft nach wie vor sehr negativ betrachtet werden. Es ist das Scheitern des gemeinsamen Ehe-Projektes und somit auch ein persönliches Versagen. Allein im Jahr 2014 wurden laut Statistischem Bundesamt deutschlandweit ca. 166.000 Ehen geschieden. Diese hohe Zahl zeigt, dass das gefühlte Versagen in westlichen Gesellschaften fast schon einen Normalzustand darstellt und von daher etwas zutiefst Menschliches ist. Nicht selten tut es ständig streitenden Eheleuten sogar sehr gut, wenn sie sich scheiden lassen. In anderen Fällen hat eine Tat oder ein Ereignis die Basis für das gemeinsame Zusammenleben zerstört. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen nun aufzeigen, was Sie bei einer Scheidung beachten sollten und wie wir Ihnen helfen können. Der Idealfall der „einvernehmlichen Scheidung“ – oftmals nur Illusion Auch wenn bei einer Scheidung von den Gerichten heute kein „Schuldiger“ mehr ausgemacht wird und man im Normalfall von einer sogenannten „einvernehmlichen“ Scheidung ausgeht, ist dies leider nur eine Illusion. Dabei beschäftigen zahlreiche Streitigkeiten täglich die Gerichte:
- Unterhaltsstreitigkeiten (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt)
- Vermögensverteilung nach der Ehe
- Hausratsstreitigkeiten nach der Ehe
- Sorgerechtsstreitigkeiten
Neben Streitigkeiten auf sachlicher Ebene kommt es mitunter vor, dass vor allem Groll und Missgunst als Gefühle nach der Ehe üblich bleiben. Einige Paare gönnen sich im Zuge der Scheidung gegenseitig nichts und wollen somit die jeweils andere Partei übervorteilen.
Streitigkeiten in Bezug auf den Unterhalt – der Klassiker
Eines der typischen Themenfelder, die uns als Detektive oft betreffen, sind Streitigkeiten wegen des Unterhalts. Wenn aus einer Ehe Kinder hervorgegangen sind, sind die Eltern grundsätzlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Die Bedürftigkeit wird dabei durch §1602 Abs. 2 BGB begründet. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, zahlt seinen Unterhalt bereits in Form von Unterbringung und Pflege des Kindes. Damit beide Eltern ihren Teil zum Unterhalt des Kindes beitragen, muss der andere Elternteil Kindesunterhalt in Form von Geld bezahlen. Nach §1603 Abs. 1 BGB kommt es beim Unterhalt jedoch auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit an. Somit müssen Eltern mit geringerem Einkommen auch weniger Geld bezahlen. Natürlich bietet dies Raum für Manipulationen, um die eigenen Kosten zu senken. In solchen Fällen kann ein Detektiv hilfreich sein und folgende Leistungen erbringen:
- Recherche zu den Einkünften
- Suche nach versteckten Einkünften
- Suche nach verstecktem Vermögen
Laut eines Urteils des OLG Zweibrücken (Az. 6WF 117/00) sind die Kosten für einen Detektiv sogar erstattungsfähig, wenn ein Unterhaltspflichtiger sein Einkommen verschweigt. Hinweis: Wenn Sie von Ihrem unterhaltspflichtigen Partner den rechtmäßigen Unterhalt nicht bekommen, können Sie unter bestimmten Umständen einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.
Die Vermögensverteilung – ein häufiger Streitpunkt
Die meisten Ehen in Deutschland werden rein rechtlich als Zugewinngemeinschaft nach §1363 BGB geschlossen. Aus juristischer Sicht bedeutet dies, dass das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen nach der Scheidung geteilt wird. Zu diesem Zweck lassen sich als Hilfsgrößen ein Anfangsvermögen und das Endvermögen jedes Partners ermitteln. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Die Ehefrau hatte vor der Ehe ein Sparkonto mit einem Vermögen und 5.000 Euro. Das Anfangsvermögen beträgt somit 5.000 Euro. Durch zwei Einkommen und die Zinsen hat sich der Stand des Sparkontos erhöht, woraus sich folgendes Endvermögen ergibt:
Anfangsvermögen: 5.000 Euro Zinsen: 500 Euro Weitere Einzahlungen: 3.500 Euro Endvermögen: 9.000 Euro ————————————————— Zugewinn: 4.000 Euro
Der Ehemann hatte vor der Ehe ein Aktiendepot im Wert von 12.000 Euro. Dieses ist während der Ehe geradezu durch die Decke geschossen und wies am Ende einen Wert von 25.000 Euro auf. Daraus ergibt sich folgendes Endvermögen:
Anfangsvermögen: 12.000 Euro Rendite: 13.000 Euro Endvermögen: 25.000 Euro —————————————– Zugewinn: 13.000 Euro
In diesem vereinfachten Beispiel hätten die Eheleute gemeinsam also einen Zugewinn von 17.000 Euro erwirtschaftet. Beiden steht bei einer Scheidung also ein Betrag von 8.500 Euro zu. Somit müsste der Ehemann in diesem Fall also noch 4.500 Euro an seine Frau bezahlen. Natürlich kommt es nicht selten vor, dass der vermögendere Ehepartner aus Missgunst vor einer sich anbahnenden Scheidung Vermögenswerte zeitweise an andere Verwandte oder Freunde übergibt, um sein Vermögen künstlich zu senken. Der Gesetzgeber hat solche Transfers von Vermögen zur Benachteiligung des Ehepartners für die letzten 10 Jahre vor der Scheidung ausgeschlossen. Diese müssten also dem Endvermögen wieder zugerechnet werden und erhöhen damit den Zugewinn. Gerade hier kommt wieder ein guter Detektiv ins Spiel und kann mit folgenden Leistungen aufwarten:
- Recherche zu entsprechenden Vermögenstransfers
- Recherche zu fahrlässig oder absichtlich verschwendeten Vermögensgegenständen (Spielsucht oder Trunksucht)
- Recherche zu Schenkungen, die ohne „sittliche Pflicht“ vollzogen wurden
Auf diese Weise können Sie in Fällen krasser Benachteiligung durch die Aufdeckung solcher Transaktionen bei der Scheidung für mehr Gerechtigkeit sorgen. Letztlich soll schließlich jeder Ehepartner den Teil des Vermögens erhalten, den er auch verdient. Hinweis: Eine Erbschaft zählt nach §1374 Abs. 2 BGB nicht als Zugewinn, sondern wird auch dann dem Anfangsvermögen des Erben zugerechnet, wenn die Erbschaft während der Ehe eintrat. Fazit Eine Scheidung ist nicht nur aus emotionaler Sicht schwierig. Neben dem seelischen Kummer ist häufig auch ein ganzer Wust an juristischen Vorschriften zu beachten, die mitunter schwere finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Gerade in Fällen starker Benachteiligung kann es mitunter sinnvoll sein, einen Detektiv einzuschalten. Wir sind Recherche-Profis und decken mitunter Transaktionen auf, die nur dazu gedacht sind, den Partner nach einer Scheidung finanziell zu benachteiligen. Was bei der Vermögensverteilung noch ein Kampf ums Prinzip sein mag, ist im Falle des Kindes- oder Ehegattenunterhaltes jedoch kritisch. Aus diesem Grund ist es häufig sinnvoll, auf die Hilfe eines Detektivs zu setzen, um eventuell finanzielle Nachteile im Zuge einer Scheidung auszuschließen. Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe in Sachen Scheidung? Unsere Detektei steht Ihnen gerne zur Verfügung! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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