DETEKTIV KOSTEN | WAS KOSTET EIN DETEKTIV?

DETEKTIV PREISE UND HONORARE Detektiv Kosten

Viele Menschen, die sich in der Vergangenheit dazu entschlossen haben, einen Detektiv zu engagieren, wurden sicherlich schon mindestens einmal mit dem Satz „War das nicht unglaublich teuer?“ konfrontiert. Und tatsächlich: viele potenzielle Auftraggeber scheuen sich, obwohl der Bedarf zweifelsohne besteht, mit einer Privatdetektei in Kontakt zu treten, da sie fürchten, die entsprechenden Dienstleistungen seien zu teuer und würden das zur Verfügung stehende Budget überschreiten.

Um herauszufinden, wie die Preisstruktur im Bereich von Privatdetekteien gestaltet ist, ist es natürlich wichtig, in Erfahrung zu bringen, welche „Grundregeln“ hier vorherrschen. Denn, im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, wird hier nicht nur auf der Basis von Tages- oder Stundensätzen, sondern auch nach Aufwand gearbeitet. Oder anders: der Rechnungsbetrag, der im Zuge einer Beauftragung einer Privatdetektei anfällt, ist davon abhängig, wie aufwendig es ist, einen bestimmten Fall zu lösen.

WAS KOSTET EIN PRIVATDETEKTIV?

Auftraggeber verfügen hierbei selbstverständlich nicht über den Erfahrungsschatz, den es braucht, um  die besagten Detektiv Kosten einschätzen zu können. Sinnvoll ist es daher, sich vor dem Beauftragen einer Privatdetektei eine Einschätzung geben zu lassen. Oftmals bietet es sich sogar an,einen fixen Preis zu vereinbaren.

Besonders wichtig ist es weiterhin auch, sich als Auftraggeber eine Art „Notfalltüre“ offen zu halten. Das bedeutet: sollte sich zeigen, dass das Budget (zum Beispiel aufgrund von Verzögerungen, die den Aufwand beeinflussen) nicht mehr ausreicht, darf der Auftrag von Kundenseite jederzeit beendet werden.

 

Was heißt das in der Praxis?

Bei genauer Hinsicht zeigt sich in diesem Zusammenhang auch immer wieder, dass es in der Regel nicht so teuer ist wie erwartet, einen Privatermittler zu beauftragen. Den jeweils veranschlagten Kosten sollte natürlich auch immer der Nutzen gegenübergestellt werden. Das bedeutet, dass die Frage „Wie viel ist es mir wert, gegebenenfalls Ergebnis X zu erreichen?“ zentral werden sollte. Besonders im Zusammenhang mit der möglichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird dieser Aspekt interessant.

Auch hierbei gilt jedoch, dass es zu den Aufgaben einer seriösen Privatdetektei gehört, ihren Klienten über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und auf realistischer Basis zu beraten. Gerade auch mit Hinblick auf den Aspekt einer entsprechend umfassenden Betreuung, einen (oft) nicht zu unterschätzenden Aufwand und die mögliche Verwertung der Dokumentationen vor Gericht, ist es schade, dass die Arbeit von Privatdetektiven oft noch als „teuer“ angesehen wird.

Detektiv Kosten erstatten lassen

In einigen Fällen ist es möglich sich die Kosten für einen Detektiv erstatten zu lassen. Je nachdem um was für einen Fall es sich handelt, muss die Möglichkeit einer Kostenerstattung am besten von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Ob Sie Ihre Ausgaben als Schadensersatz zurück erstatten lassen können, hängt davon ab ob ein Schaden vorliegt, wie er im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verstehen ist. Dabei ist jegliche Vermögenseinbuße als Schaden anzusehen. 

Beispielhafte Urteile vor Gericht

Es hat bereits einige Urteile vor Gericht gegeben, durch die die Erstattung von Detektivkosten möglich gemacht wurde. Ein Überblick über die verschiedenen Urteile, kann Ihnen dabei helfen herauszufinden, in welchen Fällen die Detektiv Kosten erstattet werden können. Es hängt am Ende jedoch von einem einzelnen Fall ab, ob mit einer Erstattung gerechnet werden kann.

Das Oberlandesgericht in München urteilte, dass Detektivkosten dann zu erstatten sind, wenn es eindeutig notwendig gewesen ist, eine Detektei zu beauftragen und es nicht möglich war auf andere Weise zu ermitteln. Der Bundesgerichtshof hat einer Erstattung von Detektivkosten ebenfalls zugestimmt. Hierbei ging es um Diebstahl von Kraftstoff, woraufhin der Tankstellenbesitzer einen Detektiv beauftragen musste, um die Identität des Diebes herauszufinden. Das Oberlandesgericht in Koblenz hat zudem entscheiden, dass die Kosten für einen Detektiv dann erstattungsfähig sind, wenn sie mit einen Rechtsstreit in Verbindung stehen und für eine Rechtsverfolgung notwendig waren.

 Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Sachlage von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Es muss jedoch grundsätzlich ein Schaden vorliegen, der Konkret benannte werden kann. Ein abstrakter, potentieller Schaden würde hier nicht darunter fallen.

Detektiv Kosten Versprechen

Bezüglich unserer Preispolitik können sich die Klienten auf folgende Grundsätze der Detektei Hans verlassen:

 

  • IHR MEHRWERT DER DETEKTEI HANS

    1. Kostenlose persönliche Erstberatung
    2. Weltweit für Sie im Einsatz
    3. Keine pauschale Spesenabrechnung
    4. Keine versteckten Kosten
    5. IHK-zertifizierte Detektive
    6. Keine Zuschläge auf Equipment 
    7. Gerichtsverwertbare Berichterstattung
    8. Tag und Nacht in Bereitschaft
    9. Weltweiter fester Stundensatz
    10. Fahrzeugkosten erst ab Einsatzort

In einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch können Sie ein Budget bzw. ein Kostenlimit mit der Detektei Hans festlegen, dass garantiert eingehalten wird.

Wenn der Einsatz eines Fachdetektivs nach den Umständen eines Einzelfalles oder zur Führung eines Rechtsstreits notwendig geworden ist, sind diese Kosten nach § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) erstattungsfähig und müssen (können) dann von der gegnerischen Partei übernommen werden.

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